Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht

Im Bereich Familienrecht übernimmt Rechtsanwältin Michaela Hagn seit vielen Jahren sowohl die Beratung als auch die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich. Dies gilt selbstverständlich auch für den Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften sowie den immer wichtiger werdenden Bereich des Elternunterhalts.

Unser Ziel ist stets, eine zügige, wirtschaftlich vernünftige und mandantenorientierte Lösung zu finden.

Seit 2004 führt Rechtsanwältin Michaela Hagn den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Ihre fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung macht sie zu einer wertvollen Begleiterin und Unterstützerin in persönlich schwierigen Lebenslagen.